Abtswinder Gemeindebrief
Nr. 50 Februar 1998
In diesem Gemeindebrief sind Auszüge aus dem Original- Gemeindebrief wiedergegeben.
Kirchgeld 1997/98
Hiermit bitten wir Sie, in nächster Zeit das Kirchgeld zu entrichten das wir für die beiden Jahre 1997 und 1998 erheben.
Wir erheben für diese beiden Jahre das einfache Kirchgeld von 6 DM (das ist für jedes Jahr 3 DM) pro Gemeindeglied. Es ist keine Spende, sondern ein Teil der Kirchensteuer. Besonders hat uns gefreut, daß letztes Mal viele Gemeindeglieder freiwillig mehr als den Pflichtbetrag entrichtet haben.
Den Überschußbetrag werden wir für die Außensanierung unserer Kirche verwenden. Um Aussicht auf eine Genehmigung des zweiten Bauabschnittes zu haben, müssen wir eine beträchtliche Summe an Eigenmitteln aufweisen können. Dank Einsparungen aus unserem laufenden Haushalt, dank eines großzügigen (und lang erkämpften) Zuschusses der Landeskirche, dank der Tatsache, daß die Schlußrechnung recht genau der letzten Kostenschätzung (DM 212.000) entspricht, und dank Ihrer Gaben, sind die Kosten für den ersten Bauabschnitt gedeckt, und wir haben sogar schon einen kleinen Grundstock für den zweiten Bauabschnitt. Wir bitten deshalb um weitere Gaben.
Kirchgeldpflichtig ist jede evangelische Person, die über 18 Jahre alt ist und zugleich ihren ersten Wohnsitz in Abtswind/Untersambach hat und zugleich Einkünfte von jährlich insgesamt 3600 DM oder mehr hat.
Folgende Möglichkeiten gibt es, das Kirchgeld zu entrichten:
1. Überweisung auf unser Konto Nr. 119024, BLZ 79069001, Raiffeisenbank Abtswind.
2. Einzahlung am 8.2. oder 15.2. jeweils nach dem Hauptgottesdienst in der Sakristei.
3. Im Pfarramt.